ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – DISTRIFUND GROUP
ARTIKEL 1: ANWENDBARE BEDINGUNGEN
1.1. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen von Waren durch die Distrifund Group mit Sitz in 9051 Gent, Oudeheerweg 8 (KBO-Nr. 0477.920.978), unter Ausschluss aller abweichenden Bedingungen des Kunden.
1.2. Jede Bestellung oder jeder Auftrag beinhaltet die vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden, der erklärt, diese vor Vertragsabschluss in einer für ihn verständlichen Sprache zur Kenntnis genommen zu haben. Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt der Kunde an, dass jede dieser Bedingungen tatsächlich gewollt ist und kein offensichtliches Ungleichgewicht im Vertrag zwischen ihm und der Distrifund Group schafft.
1.3. Jede Bestellung oder jeder Auftrag muss von der Distrifund Group angenommen werden, bevor ein Vertrag zustande kommt.
ARTIKEL 2: LIEFERUNG
2.1. Die dem Kunden mitgeteilten Lieferfristen sind rein indikativ und daher nicht verbindlich. Die bloße Überschreitung der voraussichtlichen Liefer- und/oder Ausführungsfristen gibt daher keinen Anlass zur Gewährung von Schadensersatz oder zur Aufhebung des Vertrags.
2.2. Der Transport der Waren erfolgt auf Gefahr und Risiko des Empfängers. Der Kunde erkennt durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, dass dieses Risiko bei der Preisgestaltung berücksichtigt wurde. Ohne diese Bestimmung wäre der Vertrag zwischen dem Kunden und der Distrifund Group nicht zu demselben Preis geschlossen worden.
ARTIKEL 3: PREIS UND ZAHLUNG
3.1. Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung der gelieferten Waren, wie sie in der Rechnung aufgeführt sind.
3.2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind die Rechnungen bar am Sitz der Distrifund Group in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu begleichen. Das Wechselkursrisiko trägt der Kunde.
3.3. Reklamationen bezüglich Rechnungen müssen vom Kunden unverzüglich und spätestens innerhalb von 5 Werktagen schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten verfallen sie.
3.4. Die Nichtzahlung einer fälligen Rechnung führt zur sofortigen Fälligkeit aller geschuldeten Beträge, unabhängig davon, welche Zahlungsmodalitäten zuvor vereinbart wurden.
3.5. Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung einer Rechnung zum Fälligkeitstermin schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr auf den ausstehenden Rechnungsbetrag. Darüber hinaus schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 % des ausstehenden Rechnungsbetrags, wobei diese mindestens 50,00 Euro beträgt. Dies gilt unbeschadet des Rechts der Distrifund Group, eine höhere Entschädigung zu verlangen, sofern sie einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen kann.
3.6. Die Distrifund Group behält sich das Recht vor, im Falle der Nichtzahlung den Vertrag wegen Nichtzahlung aufzulösen; in diesem Fall hat der Kunde die in Artikel 6.2 vorgesehene Entschädigung zu zahlen.
3.7. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind Vertreter oder Beauftragte der Distrifund Group nicht berechtigt, die Rechnungsbeträge einzuziehen. Eine Zahlung an Vertreter oder Beauftragte befreit den Kunden in keiner Weise von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der Distrifund Group.
ARTIKEL 4: HAFTUNG
4.1. Mit der Annahme der gelieferten Waren erkennt der Kunde an, dass die Distrifund Group ihrer Lieferpflicht sofort nachgekommen ist. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren bei der Lieferung unverzüglich entgegenzunehmen und zu prüfen, ob die Qualität und/oder Menge der gelieferten Waren den Vereinbarungen entspricht. Etwaige sichtbare Mängel an den gelieferten Waren müssen unverzüglich und spätestens innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach der Lieferung schriftlich der Distrifund Group gemeldet werden. Reklamationen wegen sichtbarer Mängel sind nur gültig und werden nur geprüft, sofern die verkauften Waren vom Kunden noch nicht in Gebrauch genommen wurden.
4.2. Die Distrifund Group haftet nur für Schäden, die durch die Nichteinhaltung ihrer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen verursacht wurden, sofern und soweit diese Schäden auf grober Fahrlässigkeit oder Arglist ihrerseits beruhen. Für sonstige Fehler haftet sie nicht.
4.3. Sollte die Distrifund Group für irgendwelche Schäden haftbar gemacht werden, ist die Haftung in jedem Fall auf den Rechnungswert der gelieferten Waren beschränkt. Die Distrifund Group haftet in keinem Fall für indirekte Schäden und Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, wirtschaftliche Schäden, Produktionsausfälle oder Schäden gegenüber Dritten.
ARTIKEL 5: EIGENTUMSVORBEHALT
5.1. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum der Distrifund Group.
5.2. Ungeachtet dieses Eigentumsvorbehalts trägt der Kunde ab dem Zeitpunkt des Versands das Risiko des Verlusts, des Diebstahls, der Vernichtung oder der Beschädigung der Waren, unabhängig von den Ursachen, sowie für Schäden, die durch diese Waren verursacht werden. Der Kunde erkennt durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, dass dieses Risiko bei der Preisgestaltung berücksichtigt wurde.
ARTIKEL 6: AUFLÖSUNG
6.1. Die Distrifund Group ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung, ohne vorherige gerichtliche Genehmigung, ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne Zahlung einer Entschädigung in den folgenden Fällen zu kündigen: (i) wenn der Kunde eine oder mehrere sich aus dem Vertrag ergebende Verpflichtungen nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt, (ii) wenn das Vertrauen in die Kreditwürdigkeit des Kunden durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden oder durch Zahlungseinstellung oder die Beantragung eines Insolvenzverfahrens erschüttert wird, (iii) bei Liquidation oder Einstellung der Geschäftstätigkeit des Kunden.
6.2. Im Falle einer Vertragsauflösung, die zu Lasten des Kunden geht, ist die Distrifund Group berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 % des vereinbarten Preises zu verlangen, unbeschadet ihres Rechts, eine höhere Entschädigung zu fordern, sofern sie einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen kann. Diese pauschale Entschädigung steht im Verhältnis zu dem Nachteil, den die Distrifund Group durch die Nichterfüllung des Vertrags erleidet.
ARTIKEL 7: ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
7.1. Streitigkeiten im Rahmen des Vertrags unterliegen ausschließlich belgischem Recht.
7.2. Für alle Streitigkeiten bezüglich des Bestehens oder der Durchführung und Auslegung des Vertrags sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Gent, Abteilung Gent, zuständig.
VERSCHIEDENES für ERARD NV
Gemäß Artikel L.541-10-13 des französischen Umweltgesetzbuchs (Code de l’environnement) in Bezug auf die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) lautet unsere von Refashion zugewiesene einzigartige Identifikationsnummer für den Textil-, Haushaltswäsche- und Schuhstrom (TLC) wie folgt:
IDU Refashion: FR207681_11FXMH